Antrag zu Änderung der Satzung zum Gremium für Sozial- und Versorgungsplanung (GSV) in der Wahl der zu beteiligenden Verbände
20. Juni 2019
Aufgrund der seit 01.01.2019 geltenden Zuständigkeit der bayerischen Bezirke für die ambulanten Hilfe zur Pflege haben sich die Anforderungen an das Planungsgremium GSV aus Sicht der FDP ebenfalls geändert bzw. um diese Aufgabenstellung erweitert. Diesem Umstand sollte das oben genannte Gremium Rechnung tragen und die auf eine gute kooperative Verzahnung von privater und ambulanter Pflege ein Planungs- und Bedarfsforum bieten, um das Aufkommen von Hilfe zur ambulanten oder gar stationären Pflege möglichst überflüssig macht.